Gewinnspiel Bedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an allen Gewinnspielen auf der Seite www.bergchalets-salzburg.at sowie www.gutwenghof.at und deren Durchführung, sofern nicht explizit auf gesonderte Teilnahmebedingungen verwiesen wird. 

Die Bergchalets Gutwenghof (Weng 234, 5353 Werfenweng) sowie das Gut Wenghof (Weng 17, 5453 Werfenweng) gehören zum Portfolio des Gut Wenghof Family Resort, welche Veranstalter der Gewinnspiele ist (nachfolgend bezeichnet als »Veranstalter«). Mit der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden die nachfolgenden Bestimmungen. 

1.    Teilnahmeberechtigung  
Teilnahmeberechtigt sindsofern nicht anders im jeweiligen Gewinnspiel beschriebennatürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und mindestens 18 Jahre sind. Mitarbeiter des Veranstalters und mit ihm verbundener Unternehmen sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels  beschäftigt sind oder waren, sind ausgeschlossen. Mehrfacheinsendungen sowie die  Teilnahme über ein automatisiertes Massenverfahren oder Gewinnspielvereinigungen sind unzulässig. 

2.    Einzelheiten zum Gewinnspiel  
Der genaue Teilnahmezeitraum, die Gewinnspielfrage bzw. die Art der Teilnahme- und Gewinnmöglichkeit sowie ggf. die Einzelheiten zum Gewinn werden auf dem jeweiligen Posting genau beschrieben. 

3.    Gewinnabwicklung 
Der Gewinn wird entweder an die vom Teilnehmer angegebene Postadresse geschickt oder die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über die im Gewinnspiel angegebene E-Mail-Adresse (bei Gewinnspielen über fremde Seiten wie Facebook: durch einen Post auf der entsprechenden Seite) über den Gewinn, die Gewinnabwicklung und eventuell notwendige nächste Schritte (z.B. die Übermittlung der vollständigen Postadresse oder Rücksendung etwaiger Unterlagen) informiert. Wird ein Teilnehmer nicht erreicht oder befolgt er die nächsten Schritte nicht innerhalb der ihm mitgeteilten Zeit, kann der Veranstalter einen neuen Gewinner ermitteln. Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt. 

4.    Gewinn 

Eine Barauszahlung des Gewinns (sofern es sich nicht um einen Geldgewinn handelt) oder seine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. 

Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung zwischen dem Gewinner und dem Veranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht zu dem im Gewinnspiel vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Reiseveranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners. Das Gleiche gilt auch für sämtliche privaten Kosten, die während der Reise entstehen (Services, Minibar, etc.). 

Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen die in seiner Sphäre liegen, nicht innerhalb von einem Monat nach der ersten Gewinnbenachrichtigung erfolgt. 

5. Abbruch Gewinnspiel 

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter zu. 

6. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit 
Sofern im Rahmen des Gewinnspiels kreative Beiträge eingereicht werden (z.B. Fotos, Videos oder Geschichten) gilt Folgendes: 

a)    Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist  jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Mit dem Hochladen von Inhalten,  insbesondere Bildern, erklären die Teilnehmer, dass diese frei von Rechten Dritter sind, also dass die Inhalte entweder von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie der auf Bildern und Videos abgebildeten Personen eingeholt haben und diese mindestens 16 Jahre alt sind. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. 

b)    Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass ihre Einsendungen im Zusammenhang  mit dem Gewinnspiel und der Auslosung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge vom Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) und durch alle anderen bekannten Nutzungsarten genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter außerdem erlaubt, die Einsendungen zu bearbeiten und – falls es erforderlich istDritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Von der Einräumung der Nutzungsrechte ist die Möglichkeit umfasst, das Bildmaterial zum Abruf durch Dritte im Onlinebereich zur Verfügung zu stellen und die Bilder zu archivieren. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung. 

c)    Der Teilnehmer verzichtet auf sein etwaiges Recht auf Urhebernennung aus § 13 UrhG sowie auf die vollständige Nennung seines Namens im Zusammenhang mit seinen Einsendungen. 

7.  Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels 

Die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels können nicht gewährleistet werden. Es kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. 
Hierzu gehören u.a. technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird. 

8. Haftungsausschluss 

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Veranstalter bzw. deren Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung vom Veranstalter auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 

9. Zusätzlicher Haftungsausschluss für Reisemängel 
Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, bei der der Veranstalter ausnahmsweise als Reiseveranstalter anzusehen ist, und hat der Gewinnspielteilnehmer eine echte Gegenleistung erbracht (z.B. Einsendung von Texten, Fotos, Songs oder Videos) so gilt zusätzlich zu Ziffer 8 folgendes: 

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Fluggesellschaft, Hotel) verantwortlich ist. 

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen– und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Dies gilt nicht, wenn für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs– und Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist. 

Lediglich klarstellend weisen wir darauf hin, dass eine Haftung des Veranstalters für Reisemängel ohnehin ausgeschlossen ist, sofern dieser nicht als Reiseveranstalter auftritt (also keine Gesamtheit von Reiseleistungen in eigener Verantwortung zusammenstellt, sondern lediglich einen Vertrag mit einem dritten Reiseveranstalter vermittelt, oder vom Gewinner keine nennenswerte Leistung erbracht werden musste, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können. 

10.    Datenschutzhinweise 
Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur, soweit der Teilnehmer eingewilligt hat oder dies anderweitig gesetzlich erlaubt ist. Das Weitere ist beim Teilnahmeformular erläutert. Es ist zudem die Datenschutzerklärung des Veranstalters zu beachten. 

11.    Hinweise und Bedingungen von dritten Plattformen (z.B. Facebook) 
Sofern das Gewinnspiel vom Veranstalter über eine dritte Plattform (z.B. Facebook, Instagram, Youtube oder Pinterest) angeboten wird, gilt Folgendes: 

a)    Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und der dritten Plattform durch die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzregeln des Plattformbetreibers (siehe z.B.https://www.facebook.com/php bzwhttps://www.facebook.com/privacy) bestimmt. 

b)    Die Teilnehmer können gegenüber der dritten Plattform (z.B. Facebook) keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Gewinnspielapplikation oder Teilnahme am Gewinnspiel entstehen. 

c)    Die Teilnehmer erkennen an, dass sowohl die Gewinnspielapplikation als auch das Gewinnspiel in keiner Weise von der dritten Plattform (z.B. Facebook) gesponsert, unterstützt oder organisiert werden bzw. in keiner Verbindung zu der dritten Plattform (z.B. Facebook) stehen. 

d)    Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Gewinnspielapplikation oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht der dritten Plattform (z.B. Facebook) bereitgestellt. 

e)    Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an die dritten Plattform (z.B. Facebook) zu richten. 

12.    Sonstige rechtliche Hinweise 
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne aberkennen oder diese zurückfordern. In der Beurteilung ist der Veranstalter frei. 

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen. 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.